Brandschutzplan - für wen?
Unsere Leistungen werden gebraucht von
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Unternehmen aus sämtlichen Branchen |
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Die Notwendigkeit eines Brandschutzplans ergibt sich
aus dem Feuerpolizeigesetz sowie aus Belangen des ArbeitnehmerInnenschutzes
und des Schutzes von Besuchern und Gästen. Nicht zuletzt schützt der
Unternehmer dadurch wirksam sein Eigentum und seine Existenzgrundlage.
Der finanzielle Aufwand dafür ist angesichts des möglichen Schadens
bei lückenhaftem Brandschutz vernachlässigbar klein |
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Beherbergungsbetriebe, Hotels
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Durch die hohe Personendichte in solchen Betrieben kommt
hier vorbeugenden Maßnahmen eine besondere, oft lebensrettende Bedeutung
zu. |
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Brandschutzbeauftragte |
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Für Brandschutzbeauftragte in den Betrieben stellen unsere Unterlagen
eine solide Basis für ihre Arbeit im Dienste der internen Sicherheit
dar. |
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Feuerwehren |
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Die zuständige Feuerwehr erhält immer mindestens zwei Exemplare
des Brandschutzplans. Die Feuerwehr plant im Voraus auf dieser Basis
ihren Einsatz. Sollte es zu einem Brand kommen, kann die Feuerwehr
ihren Löschangriff auf Basis des Brandschutzplans so wirksam wie möglich
gestalten. |
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Versicherungen |
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Versicherungen honorieren Ihre Bemühungen um den vorbeugenden
Brandschutz. In vielen Fällen wird bei Vorlage geeigneter Unterlagen
ein Prämiennachlass gewährt. |
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